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Schenkungssteuer kanton appenzell ausserrhoden


  • schenkungssteuer kanton appenzell ausserrhoden

  • Steuerbuch appenzell ausserrhoden

      Erbschafts- und Schenkungssteuer Das Erbschaftsamt ist die Veranlagungsbehörde für die Erbschafts- und Schenkungssteuern. Zuwendungen an den Ehegatten, Nachkommen sowie Stief- und Pflegekinder und die Eltern sind im Kanton Appenzell Ausserrhoden steuerfrei. Hingegen sind steuerpflichtig: zu 12 Prozent.

    Erbschaftssteuer st. gallen

    +41 71 63 11 Allgemeine Veranlagungsfragen Tel.: +41 71 63 21 Fragen zur Rechnungsstellung Tel.: +41 71 62 98 Fristverlängerungen Tel.: +41 71 62 90 Schalter-Öffnungszeiten: Montag bis Freitag bis Uhr Montag bis Donnerstag bis Uhr Freitag bis Uhr.

    Steuergesetz appenzell ausserrhoden

    Steuerberechnungen/ Steuerfüsse - Appenzell Ausserrhoden.

      Erbschaftssteuer schweiz

    Dieses Verzeichnis erlaubt mit Hilfe der Gegenrechtserklärungen (bGS , ) des Kantons Appenzell Ausserrhoden die Abklärung, ob die bedachte Institution im Kanton Appenzell Ausserrhoden wegen öffentlicher oder gemeinnütziger Zwecksetzung steuerbefreit ist. Die aus anderen Gründen steuerbefreiten juristischen Personen sind.


    Bitte beachten Sie, dass

    Sie beträgt bis 70 % der kantonalen Steuer. GE Nicht anwendbar, sofern Erblasser oder Schenker nach Aufwand besteuert wird (Aufwandbesteuerung). In diesem Fall haben gewisse Empfänger Freigrenzen und der Steuersatz liegt zwischen 0 und %. 7a GE Darer hinaus werden «centimes additionnels» erhoben. Zur Zeit: % des angegebenen Satzes.


  • Appenzell Ausserrhoden. BE. Bern. BL.

  • In diesem Fall beträgt die

    Steuergesetz vom (Stand ) Die Stimmberechtigten von Appenzell Ausserrhoden, gestützt auf Art. 72 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom Dezember über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden [1] sowie auf Art. 98 Abs. 1 und 2 der Verfassung des Kantons Appenzell vom April [2].

    Appenzell Ausserrhoden. BE. Bern. BL.

  • Damit leistet der Kanton Appenzell Ausserrhoden einen wichtigen Beitrag zur Linderung des Deponienotstands. Mehr erfahren Medienmitteilungen.


  • Von der Erbschafts- und

    Allgemeine Veranlagungsfragen Tel.: +41 71 63 Fragen zur Rechnungsstellung Tel.: +41 71 62 Fristverlängerungen Tel.: +41 71 62