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Sorgerecht bei trennung nicht verheiratet


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    Hinweis zum Sorgerecht Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, hat die Mutter ab der Geburt automatisch allein die elterliche Sorge. Unverheiratete Eltern können aber jederzeit – schon vor der Geburt und auch noch nach einer Trennung – eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben. Voraussetzung dafür ist, dass der Vater die Vaterschaft.

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    Wie das Sorgerecht für nicht eheliche Kinder geregelt ist. Vater, Mutter und Kind - nach der Trennung beginnt die Diskussion ums Sorgerecht. Besonders wenn man nicht verheiratet ist.

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    Haben verheiratete Paare automatisch ein gemeinsames Sorgerecht, das sie auch im Falle einer Scheidung behalten, außer es wird anders geregelt, ist das bei nicht-verheirateten Paaren anders: Hier hat zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht, es sei denn der Vater hat die Vaterschaft anerkannt und die Eltern eine gemeinsame Sorgeerklärung.
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    Mutter und Vater dürfen zu diesem Zeitpunkt nicht verheiratet sein, sonst haben sie automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Mutter und Vater müssen beide 18 Jahre alt sein. Der Vater hat die Vaterschaft vorab anerkannt. Mutter und Vater erscheinen beide persönlich zur Beurkundung des Sorgerechts.

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  • Ihr zuständiges Jugendamt berät Sie bei allen Fragen zur elterlichen Sorge. Wer bekommt das Sorgerecht im Fall der Trennung? Sind Eltern gemeinsam sorgeberechtigt und trennen sich, so besteht die gemeinsame Sorge fort, unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht. Sie müssen weiterhin alle wichtigen Angelegenheiten gemeinsam.
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      Um bei einer Trennung die Ausübung der elterlichen Sorge im Alltag zu vereinfachen, kann der Elternteil, bei dem die Kinder leben, selbstständig alltägliche Entscheide (z.B. Ernährung und Kleidung) treffen. Wenn der andere Elternteil nicht erreichbar ist, kann er auch dringende Entscheide treffen.

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    Sorgerecht in Kürze. Bis zu einem Alter von 18 Jahren gelten Kinder als Minderjährige und stehen daher vollständig unter elterlicher Aufsicht. Die elterliche Sorge umfasst die Rechte und Pflichten der Eltern gegenüber ihren Kindern. Unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet oder geschieden sind, gilt im Schweizer Recht gemäss Artikel.

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    Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, so steht das Sorgerecht nach dem Gesetz grundsätzlich allein der Mutter zu, § a Absatz 3 BGB. In dieser Regelung sehen die Gerichte keine verfassungswidrige Benachteiligung der Väter. Achtung: Besondere Probleme bestehen, wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt noch mit einem anderen Mann.